Rechtsprechung
   BVerwG, 29.03.2005 - 3 B 13.05   

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https://dejure.org/2005,24634
BVerwG, 29.03.2005 - 3 B 13.05 (https://dejure.org/2005,24634)
BVerwG, Entscheidung vom 29.03.2005 - 3 B 13.05 (https://dejure.org/2005,24634)
BVerwG, Entscheidung vom 29. März 2005 - 3 B 13.05 (https://dejure.org/2005,24634)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 25.02.2005 - 3 B 13/05   

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https://dejure.org/2005,58722
VG Lüneburg, 25.02.2005 - 3 B 13/05 (https://dejure.org/2005,58722)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 25.02.2005 - 3 B 13/05 (https://dejure.org/2005,58722)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 25. Februar 2005 - 3 B 13/05 (https://dejure.org/2005,58722)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht bestätigt Verbot für Hooligan-Demo

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht bestätigt Verbot für Hooligan-Demo

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Lüneburg, 25.02.2005 - 3 B 13/05
    Das Verbot einer Versammlung unter freiem Himmel kommt nur als ultima ratio in Betracht (BVerwG, Beschl. v. 14.05.1985 -1 BvR 233, 341/81 -, BVerfGE 69, 315, 342 ff. = NJW 1985, 2395, 2398 ff:- Brockdorf-), denn das Versammlungs- und Demonstrationsrecht gehört zu den fundamentalen Grundrechten eines freiheitlichen Staatswesens, dem insbesondere in Demokratien mit parlamentarischem Repräsentationssystem und geringem plebizitären Mitwirkungsrechten die Bedeutung eines grundlegenden und unentbehrlichen Funktionselementes zukommt und das damit insbesondere auch dem Minderheitenschutz dient (BVerfG, Beschl. v. 14.05.1985 a.a.O.).
  • BVerfG, 14.07.2000 - 1 BvR 1245/00

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA gegen eine Verbotsverfügung für eine von

    Auszug aus VG Lüneburg, 25.02.2005 - 3 B 13/05
    Die Anforderungen nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 8. November 2002 -11 ME 395/02 -) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 14. Juli 2000 -1 BvR 1245/00 -, NJW 2000, 3051) für deeskalierende Signale im Vorfeld einer Versammlung sind hier daher von vornherein nicht erfüllt.
  • BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94

    Verletzung von GG Art 8 Abs 1 iVm Art 19 Abs 4 durch Zurückweisung eines Antrags

    Auszug aus VG Lüneburg, 25.02.2005 - 3 B 13/05
    Unter Berücksichtigung dieser verfassungsrechtlichen Vorgaben darf ein Versammlungsverbot nach § 15 Abs. 1 VersG nur dann ergehen, wenn eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit bei Durchführung der Versammlung besteht, d.h. eine konkrete Sachlage vorliegt, die bei ungehindertem Geschehensablauf mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden für die der Versammlungsfreiheit entgegenstehenden Rechtsgüter führt, wobei erkennbare, d.h. nachweisbare Tatsachen dafür vorliegen müssen, dass eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, bloße Vermutungen genügen nicht (BVerfG, Beschl. v. 21.04.1998 -1 BvR 2311/94 -, NVwZ 1998, 834).
  • OVG Berlin, 11.03.2000 - 1 SN 20.00
    Auszug aus VG Lüneburg, 25.02.2005 - 3 B 13/05
    Die öffentliche Zurschaustellung von alt- oder neonazistischem Gedankengut und Verhaltensweisen auf öffentlichen Straßen, mögen sie auch Empörung in der Öffentlichkeit auslösen, berechtigen für sich allein nicht zu einem Versammlungsverbot (OVG Berlin, Beschl. v. 11.3.2000 - OVG 1 SN 20.00/OVG 1 S 3.00 -).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2005 - L 3 B 13/05 KA   

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https://dejure.org/2005,97538
LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2005 - L 3 B 13/05 KA (https://dejure.org/2005,97538)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.07.2005 - L 3 B 13/05 KA (https://dejure.org/2005,97538)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. Juli 2005 - L 3 B 13/05 KA (https://dejure.org/2005,97538)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2005 - L 3 B 13/05
    Ein Verfassungsverstoß liegt hierin schon deshalb nicht, weil weder Art. 19 Abs. 4 noch Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz (GG) noch das Rechtsstaatsprinzip verlangen, für eine gerichtliche Entscheidung ein Rechtsmittel an ein Gericht höherer Instanz vorzusehen (BVerfGE 74, 358, 377) ...".
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2004 - L 3 B 79/03

    Statthaftigkeit eines Rechtsmittels gegen eine erstinstanzliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2005 - L 3 B 13/05
    Dies hat der Senat in seinem dem Kläger und Beschwerdeführer zur Kenntnisnahme übermittelten Beschluss vom 6. Oktober 2004 - L 3 B 79/03 KA wie folgt begründet:.
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